http://www.urz.uni-heidelberg.de/uni/rech/B/III/1/ (Einblicke ins Internet, 10/1995)
1. Klinikum Heidelberg
1.1 Klinikumsvorstand
Dem Klinikumsvorstand gehören gegenwärtig an: Herr
Prof.Dr. E. Martin als Leitender Ärztlicher Direktor und
Vorsitzender, Herr Prof.Dr. W. Hacke als Stellvertreter des
Leitenden Ärztlichen Direktors, Herr Ltd. Ministerialrat M.
Rummer als Verwaltungsdirektor, Herr Prof.Dr. H.-G. Sonntag als
Dekan der Medizinischen Fakultät und Frau H. Hütter-Semkat als
Leitende Pflegekraft.
Im Berichtszeitraum hat der Klinikumsvorstand in 21
Sitzungen anstehende Probleme des Klinikums behandelt und
entschieden. Darüber hinaus fanden 2 Sitzungen der
Klinikumskommission und 2 Sitzungen mit den Ärztlichen
Direktoren/Abteilungsleitern statt. Schwerpunkte der Arbeit
waren die Sicherung der wirtschaftlichen Grundlagen sowie der
Ausbau der Forschungsinfrastruktur des Klinikums.
1.2 Finanzsituation
Der Zuschuß des Landes im Staatshaushaltsplan für das
Wirtschaftsjahr 1994 belief sich bei dem Haushaltstitel 68201
(Zuschuß an das Klinikum) auf 285,4 Mio. DM. Von diesem Zuschuß
fallen auf den Investitionshaushalt rd. 25 Mio. DM und auf den
Erfolgsplan rd. 260,4 Mio. DM. Der Zuschuß im Erfolgsplan
beinhaltet auch einen Zuschuß an sog. "Fremde Einrichtungen".
Hierzu zählen die Fakultät für Klinische Medizin Mannheim, das
DKFZ, die Orthopädische Klinik und das Zentralinstitut für
Seelische Gesundheit Mannheim. Die Zuschüsse für diese Fremden
Einrichtungen belaufen sich auf rd. 77,3 Mio. DM. Betrachtet
man die Zuschußentwicklung gegenüber 1993 getrennt für das
Klinikum Heidelberg und die Fremden Einrichtungen, ist
festzustellen, daß die Zuschußsteigerung für diese Fremden
Einrichtungen, wie bereits 1993, erheblich über der des
Klinikums lag.
Wie in den Jahren zuvor mußte auch im Jahr 1994 aus dem
Zuschuß eine globale Minderausgabe erwirtschaftet werden. Sie
belief sich auf insgesamt 1,75 Mio. DM. Hiervon entfielen auf
das Klinikum 1,6 Mio. DM und auf die Fremden Einrichtungen 0,15
Mio. DM. Zusätzlich wurde im Zuge der Sparmaßnahmen des Landes
eine Zuschußkürzung in Höhe von rd. 2,5 Mio. DM vorgenommen,
von der das Klinikum mit 1,8 Mio. DM und die Fremden
Einrichtungen mit 0,7 Mio. DM betroffen waren.
Neben dem laufenden Zuschuß bei Titel 68201 waren im
Staatshaushaltsplan im Zusammenhang mit größeren Bau- bzw.
Sanierungsmaßnahmen weitere Investitionsmittel veranschlagt.
Diese belaufen sich auf rd. 25,8 Mio. DM und betreffen im
Einzelnen folgende Maßnahmen
- Erstausstattung im Rahmen des Kliniksanierungsprogramms von
rd. 4,6 Mio. DM. Finanziert werden hieraus Geräte und
Einrichtungen im Zuge von Sanierungsmaßnahmen in der
Frauenklinik, der Medizinischen Klinik und Poliklinik, der
Hautklinik, der Psychiatrischen Klinik, der Psychosomatischen
Klinik und der Chirurgischen Klinik,
- Neubau Orthopädische Klinik Schlierbach (rd. 18,2 Mio. DM),
- Erstausstattung des Neubaus der Orthopädischen Klinik des
Klinikums Mannheim in Höhe von 1 Mio. DM,
- Bau und die Erstausstattung des Forschungszentrums Medizin
der Fakultät für Klinische Medizin Mannheim in Höhe von 2 Mio.
DM.
Es wird davon ausgegangen, daß der Jahresabschluß 1994,
der bis Ende April 1995 zu erstellen ist, ein ausgeglichenes
Jahresergebnis für das Heidelberger Klinikum ausweist, was im
wesentlichen auf die konsequente Einhaltung der internen
Budgetvorgaben zurückzuführen ist.
Der vorliegende Entwurf zum Wirtschaftsplan 1995/96 sieht
für das Klinikum eine Zuschußfortschreibung für das Jahr 1995
von rd. 3% vor. Mit dieser Fortschreibungsrate ist die
Umschichtung der Abteilung Tropenhygiene von Kapitel 14 12 nach
Kapitel 14 13 bereits abgegolten. Demgegenüber ist für die
Fremden Einrichtungen für 1995 eine Zuschußerhöhung von rd. 12%
vorgesehen.
Für das Jahr 1995 ist bereits eine globale Minderausgabe
für den Zuschußtitel 68201 in Höhe von 4,3 Mio. DM festgesetzt
worden. Hiervon entfallen auf das Klinikum 3,3 Mio. DM und auf
die Fremden Einrichtungen 1,0 Mio. DM. Ausgenommen von dieser
globalen Minderausgabe sind die Orthopädische Klinik und das
Zentralinstitut für Seelische Gesundheit Mannheim.
1.3 Auswirkungen des Gesundheits-Strukturgesetzes im Jahre 1994 und Einführung des neuen Entgeltsystems zum 1.1.1995
Das Jahr 1994 war das 2. Jahr der Deckelungsphase nach dem
Gesundheits-Strukturgesetz mit der Folge, daß die Budgets der
Krankenhäuser, ausgehend von dem Basisbudget 1992, jährlich um
die Grundlohnsummenentwicklung (entspricht dem
Beitragsaufkommen der Krankenkassen) fortgeschrieben werden.
Für das Jahr 1993 betrug die vorläufige
Grundlohnsummensteigerung 3,1%. Die endgültige
Fortschreibungsrate für das Jahr 1993 wurde Mitte 1994 mit 4%
festgelegt. Hieraus resultiert eine Budgetnachzahlung von 0,9%
auf das Gesamtbudget 1993, die von den Krankenkassen im Jahre
1995 nachfinanziert wird.
Die vorläufige Grundlohnsummenentwicklung für das Jahr
1994 wurde im Februar 1994 mit 3,2% festgelegt. Auf dieser
Grundlage wurden die Pflegesatzverhandlungen mit den
Krankenkassen für das Jahr 1994 geführt und im März 1994
abgeschlossen. Neben dieser allgemeinen Budgetfortschreibung
konnte bei den Pflegesatzverhandlungen die zusätzliche
Finanzierung einer weiteren Rate von Personalstellen für die
Psychiatrische Klinik aufgrund der Psychiatrie-
Personalverordnung erreicht werden. Für Strukturveränderungen
in der Kinderkardiologie (im Zuge einer Neuberufung),
Stereotaxie (neue Leistungen) und in der Neurochirurgie
(Intensivbettenausbau) die bereits im Jahre 1993 anfinanziert
waren, konnte ebenfalls die Finanzierung einer weiteren
Ausbaustufe für das Jahr 1994 vereinbart werden. Die außerhalb
dieses Budgets gültigen Sonderentgelte für bestimmte
kostenintensive Leistungen (Transplantation etc.) wurden auch
für das Jahr 1994 mit weiterhin steigender Tendenz in der
Leistungsentwicklung fortgeschrieben.
Das mit den Krankenkassen vereinbarte Kosten- und
Leistungsbudget war Grundlage für die Budgetbemessung bei den
Sachmitteln und den Stellenzuweisungen, die durch die
Haushaltskommission und den Klinikumsvorstand für das Jahr 1994
vorgenommen wurden. Die Kliniken und Institute wurden im Rahmen
der internen Budgetierung in monatlichen Abständen über ihre
jeweilige Budgetentwicklung ausführlich informiert. Sehr
hilfreich war hier wieder die Arbeit der bereits Ende 1992
eingesetzten Sparkommissionen in den Kliniken und Instituten,
die sich regelmäßig und intensiv mit den Budgetberichten befaßt
haben. Vom Ergebnis her ist für das Jahr 1994 festzuhalten, daß
die geplanten Leistungen (Pflegetage, Fallzahlen,
Sonderentgelte) im wesentlichen erreicht und die Budgetvorgaben
dabei eingehalten wurden.
Das Gesundheits-Strukturgesetz sieht vor, daß die Phase
der starren Budgetdeckelung im Jahr 1995 fakultativ und im Jahr
1996 definitiv durch ein neues Entgeltsystem abgelöst wird. Für
das Klinikum Heidelberg wurde bereits Mitte 1993 durch den
Klinikumsvorstand beschlossen, daß dieser Umstieg zum
01.01.1995 vollzogen werden soll. Die Erklärung gegenüber den
Krankenkassen wurde nach Verabschiedung der neuen
Bundespflegesatzverordnung im Juli 1994 abgegeben, ein Schritt,
den bisher nur wenige Krankenhäuser bzw. Universitätskliniken
in Deutschland vollzogen haben.
Das neue Entgeltsystem, das aus Fallpauschalen,
Sonderentgelten, Abteilungspflegesätzen und einem
Basispflegesatz besteht, ist weitaus differenzierter und
anspruchsvoller und erfordert erhebliche Umstellungsarbeiten,
von denen sowohl die Verwaltung als auch die Kliniken vor Ort
gleichermaßen betroffen sind. Zur Bewältigung und Koordinierung
dieser umfangreichen Umstellungsarbeiten wurden bereits im
Oktober 1993 eine sogenannte GSG-Arbeitsgruppe eingesetzt und
darüber hinaus in jeder Klinik kompetente Ansprechpartner (in
der Regel Oberärzte) benannt. In einer Vielzahl von
Informationsveranstaltungen wurden die Kliniken über das neue
Entgeltsystem informiert, die in Frage kommenden Sonderentgelte
und Fallpauschalen festgestellt, die Leistung für das Jahr 1995
geplant und die Dokumentations- und Abrechnungsmodalitäten
festgelegt. Parallel hierzu wurden bereits im Juli 1994 die
ersten Vorgespräche mit den Krankenkassen geführt. Die Kosten-
und Leistungsplanung für das Jahr 1995 auf der Basis dieses
neuen Entgeltsystems konnte Ende Oktober fertiggestellt und an
die Krankenkassen als Grundlage für die Pflegesatzverhandlungen
weitergeleitet werden. Die eigentlichen Pflegesatzverhandlungen
wurden dann Mitte Dezember begonnen und konnten mit dem
Abschluß einer Pflegesatzvereinbarung nach neuem Recht noch im
gleichen Monat erfolgreich zu Ende geführt werden.
1.4 Pflegedienst
Die Lage im Personalbereich hat sich im Berichtszeitraum
weiter entspannt, was vor allem daran liegt, daß es gelungen
ist, die Fluktuationsrate weiter deutlich zu senken (von 20,37%
in 1993 auf 14,42% in 1994). Engpässe treten lediglich noch im
Bereich der Intensivstationen auf, was einem bundesweiten Trend
entspricht.
Reges Interesse zeigten die Mitarbeiter im
Berichtszeitraum wiederum an der innerbetrieblichen
Fortbildung, die durch Angebote für Krankenträger,
Hauswirtschaftsleitungen und Mitarbeiter an den Klinikpforten
erweitert wurde. Besondere Erwähnung verdient in diesem
Zusammenhang das erste Neurochirurgische Symposium für
Krankenschwestern und Krankenpfleger, das am 11.3.1995 in der
Kopfklinik stattfand. Initiiert und organisiert wurde die
Veranstaltung ausschließlich von Pflegekräften der
Neurochirurgischen Klinik. Die Zahl von 400 Teilnehmern aus
ganz Deutschland und den Nachbarländern bestätigt eindrucksvoll
den Erfolg der Veranstaltung.
Die zunehmend knapper werdenden Mittel für medizinische
Leistungen bei steigenden Anforderungen auch an den Umfang und
die Qualität pflegerischer Arbeit führen dazu, daß die
Organisation in den personalintensiven Bereichen auch nach
wirtschaftlichen Gesichtspunkten gestaltet werden muß. Auch die
neuen Rechts-, Behandlungs- und Entgeltformen erfordern neue
Lösungen bei der effizienten Gestaltung der Aufbau- und
Ablauforganisation. Mit Zustimmung des Klinikumsvorstandes und
Unterstützung durch das MWF wird daher derzeit ein Gutachten
über die Arbeitsorganisation im Normalpflegebereich erstellt.
Das Ziel der Untersuchung liegt in der Entwicklung von
Empfehlungen und der Erarbeitung von Regeln zur Verbesserung
der organisatorischen Abläufe auf Pflegestationen unter
Einbeziehung aller Berufsgruppen. Das Gutachten soll Ende Mai
1995 vorgelegt werden.
1.5 Leistungsentwicklung in der Krankenversorgung
Im Jahre 1994 wurden im Klinikum rd. 53.000 Patienten
vollstationär behandelt. Die Zahl der Pflegetage betrug rd.
490.000. Zusätzlich wurden rd. 10.000 Pflegetage im
teilstationären Bereich erbracht. Damit blieb die
Patientenfallzahl im Vergleich zum Vorjahr konstant, während
die Anzahl der Pflegetage mit 2% leicht rückläufig war. Mit
diesen Zahlen verbindet sich eine leichte Verringerung der
Verweildauer. Diese Leistungszahlen sind auch Grundlage der
Budgetvereinbarung mit den Krankenkassen für das Jahr 1995.
Im ambulanten Bereich 1994 ist im Vergleich zum Vorjahr
keine nennenswerte Änderung der Anzahl der Behandlungsfälle
festzustellen. Aus den einzelnen Kliniken wird jedoch
berichtet, daß der Schweregrad der Behandlungsfälle zunimmt.
Man kann hierin eine Auswirkung des GSG sehen, das zur
Konzentration schwieriger Behandlungsfälle an den
Universitätskliniken führt.