options random home http://www.urz.uni-heidelberg.de/uni/rech/B/III/2 (Einblicke ins Internet, ~06/1995)
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2. Klinikum Mannheim

Das Mannheimer Klinikum nimmt in der Landschaft der Universitätsklinika einen Sonderstatus ein. Die dort bestehende Trennung von kommunaler Trägerschaft für die Krankenversorgung und universitärer Trägerschaft für den Bereich Forschung und Lehre ist in Baden-Württemberg einmalig. Um die mit der unterschiedlichen Trägerschaft verbundene Haushaltsproblematik zu lösen, wurde ein neues Haushaltsverfahren entwickelt, das hinsichtlich der Mittelverwendung für Krankenversorgung bzw. Forschung und Lehre höchstmögliche Transparenz herstellen soll. Dazu wird der Haushalt in die Bereiche: Grundausstattung, Infrastruktur, Forschungspool, Investitionen und sonstige Aufwendungen aufgeteilt, wodurch der Fluß der Finanzmittel übersichtlich gestaltet werden soll.

Insgesamt standen im Doppelhaushalt 1993/94 für das Mannheimer Klinikum Ansätze von 52 Mio. DM in 1993 und 60 Mio. DM in 1994 zur Verfügung. Seit 1989, als 32,9 Mio. DM zugewiesen wurden, haben sich die Haushaltsansätze fast verdoppelt (vgl. Anlagen 10/2-10/3). 1995 wird der Landeszuschuß auf 65 Mio. DM und 1996 auf 71,9 Mio. DM steigen.
2.1 Grundausstattung
Im Jahr 1994 vermehrte sich die Zahl der Stellen um insgesamt 37 gegenüber dem Vorjahr. Das MWF hatte in den Verhandlungen über den Landeszuschuß und vor der Erhöhung der Stellenzahl die Vorlage eines Stellenkonzeptes, in dem eine möglichst realitätsnahe Maßzahl für das Verhältnis von städtischen und universitären Arztstellen vorgelegt wird, zur Bedingung gemacht. Universität und Klinikum einigten sich, die Landesstellen in den einzelnen Kliniken, bei denen sich in den 30 Jahren seit Bestehen der Fakultät einige erhebliche Schieflagen bei der Stellenausstattung von Stadt und Land entwickelt hatten, neu zu verteilen.

Die Landesstellen wurden durch Beschluß des Verwaltungsrates vom 30.6.1993 nach folgenden Kriterien verteilt (vgl. Anlage 9/6): Im Jahr 1994 war es Aufgabe der Klinikverwaltung und der Fakultät, dieses Konzept in die Praxis zu transformieren. Die Neuverteilung der Landesstellen auf der einen Seite machte eine insgesamt stellenneutrale Umschichtung der städtischen Stellen auf der anderen Seite notwendig. Insgesamt 20 Landesstellen wurden nicht mehr klinikbezogen zugeordnet, sondern erhielten einen Poolvermerk. Die praktische Umsetzung war allerdings nur durch Fluktuation und im Rahmen der Besetzung der Neustellen 1993/94 möglich. Für diesen Bereich wies der Haushalt 1993/94 insgesamt 22,5 Neustellen aus. Das Ministerium hat im Haushaltsjahr 1994 acht Stellen freigegeben, 14,5 Stellen sind z.Zt. noch gesperrt. Es wird eine Aufgabe des Jahres 1995 sein, ein Modell für die Verteilung dieser Stellen zu entwickeln. Die Konzeption des medizinischen Bedarfs wurde im Rechenschaftsbericht 1993/94 (S. 78) eingehend dargestellt. Die Verteilungskriterien hat der Haushaltsausschuß der Fakultät in Abstimmung mit dem Klinikum Mannheim entwickelt. Der Verwaltungsrat hat dem Verteilungsvorschlag zugestimmt. Im Jahr 1994 wurden die Zahlen lediglich mit 5,76 Mio. DM (+176.000 DM gegenüber 1993) fortgeschrieben.

Neu ist, daß das Zentrum für Medizinische Forschung und der Tierstall der Fakultät beim medizinischen Bedarf ebenfalls berücksichtigt wurden, da diese zentralen Einrichtungen interdisziplinäre Serviceleistungen erbringen, die ansonsten nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand gegenüber den Nutzern zuzuordnen sind. Insbesondere der expandierende Forschungspool trug zum erhöhten Aufwand dieser zentralen Einrichtungen bei.

Da der medizinische Bedarf 1993 erstmals im Dezember verteilt wurde, gab es 1994 noch keine Erfahrungswerte. Es zeichnet sich aber ab, daß im Grundlastbudget der Stadt (69%) Umverteilungen notwendig sein werden, die sich am tatsächlichen Bedarf orientieren. Der Haushaltsausschuß der Fakultät und der Klinikumsvorstand werden erhebliche Überschreitungen einzelner Kliniken analysieren - und ggf. Umverteilungen beschließen müssen.

Beim Individualbudget der Fakultät (31%), gab es strukturell ebenfalls keine Änderung, es wurden lediglich die neuen Zahlen fortgeschrieben.

In der Praxis haben beinahe alle Lehrstuhlinhaber es als Nachteil dieser Systematik empfunden, daß der medizinische Bedarf, welcher der Stadt als Zuschuß gezahlt wird, nicht mehr mit den Investitionsmitteln der Fakultät deckungsfähig ist, wie dies bis 1992 zwischen Aversen und Investitionen der Fall war. Beklagt wurde ferner, daß für die Wissenschaft unerläßliche Ausgaben, wie z.B. für die Präsentation von Forschungsergebnissen vor einem Fachauditorium, bei Kongressen und Fachtagungen, per se nicht mehr von der neuen Haushaltssystematik erfaßt werden, weil sie definitionsgemäß nicht zum medizinischen Bedarf gehören.
2.2 Infrastruktur
Über die Einrichtung Infrastruktur bezahlt die Fakultät die "Dienstleistung" Verwaltungsaufwand, die von der städtischen Klinikverwaltung erbracht wird. 1994 wurde dieser Aufwand von 9,29 Mio. DM zum erstenmal periodengerecht über Abschlagszahlungen an die Stadt Mannheim abgegolten. Ob sich diese Form der pauschalen Abgeltung im Unterschied zur früheren aufwandbezogenen, mit Hilfe von Parametern errechneten Abgeltung bewähren wird, kann jetzt noch nicht beurteilt werden. Die Vertragspartner Universität und Klinikum wollen bis Ende 1995 ihre Erfahrungen austauschen, bevor neue Vertragsverhandlungen aufgenommen werden.
2.3 Forschungspool
Der Forschungspool hat im dritten Jahr seines Bestehens eine nicht unerwartete Ausweitung erlebt. Zum Vergleich:

     
Wie auch im Vorjahr waren Kriterien für die Bewilligung: Im Gegensatz zum Vorjahr konnte festgestellt werden, daß die meisten Projekte interdisziplinär angelegt sind.
Bei verschiedenen durch den Forschungsfonds geförderten Projekten ist es gelungen, Drittmittel in einer Höhe einzuwerben, die die direkte Förderung bei weitem überstieg.
2.4. Investitionen
Im Haushalt 1994 standen 3,5 Mio. DM Investitionsmittel, ohne Forschungspool, zur Verfügung. Die Institute und Kliniken hatten ihren zum Doppelhaushalt angemeldeten Investitionsbedarf für 1994 zu aktualisieren und nach Prioritäten zu ordnen.

Der angemeldete Bedarf lag mit 10,22 Mio. DM erheblich über den verfügbaren Mitteln. An einmaligen Berufungsmitteln waren 0,99 Mio. DM zuzuweisen. Daneben wurden zwei Großgeräte im Betrag von 4 Mio. DM für ein CINE CT der Radiologie und ein anlytischer FACS-Sorter für die III. Medizinische Klinik für 0,3 Mio. DM beantragt.

Die Anschaffung des CT wurde ins Haushaltsjahr 1995 verschoben. Die allgemeinen Beschaffungen der Fakultät, z.B. für eine Käfigwaschmaschine des Tierhauses, für die Ausstattung der Hörsäle, für die Regalschränke der Bibliothek, für die Eigenbeteiligung am WAP-Pool, sowie die Finanzierung des kleinen Bauaufwandes schlugen mit insgesamt 1 Mio. DM zu Buche. Damit verblieben 1,2 Mio. DM, die auf die 20 Lehrstühle verteilt werden konnten. Daneben wurden ca. 1 Mio. DM zusätzlich im Forschungspool ausgeschüttet. Die Fakultät stellt demnach ein Drittel der Investitionen den Kliniken und Instituten als Grundausstattung, ein Drittel interdisziplinär und das letzte Drittel für allgemeine Zwecke, wie oben beschrieben, zur Verfügung.
2.5 Sonstige Aufwendungen
In diesem Teilansatz von 1,23 Mio. DM sind alle Aufwendungen erfaßt, die systematisch nicht unter die zuvor beschriebenen Punkte subsumierbar sind. Es sind dies die sog. Restaversen der theoretischen Institute und des Dekanates, die Aufwendungen für Forschungs-Dienstreisen der städtischen Wissenschaftler, die Mietaufwendungen für die Maybachstr. 14- 16, in der die Pharmakologie und Toxikologie untergebracht sind, und die Bibliothekskosten.

Die zahlreichen Neuberufungen sowie die Preissteigerungen von medizinischen Periodika, die bis zu 20% p.a. betragen, machen eine Neustrukturierung des Bibliotheksetats und eine spürbare Aufstockung im kommenden Doppelhaushalt notwendig. Hinzu kommt, daß fünf Neuberufungen 1995 im Bibliothekshaushalt zu verkraften sind.