http://www.urz.uni-heidelberg.de/uni/rech/B/III/2 (Einblicke ins Internet, ~06/1995)
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2. Klinikum Mannheim
Das Mannheimer Klinikum nimmt in der Landschaft der
Universitätsklinika einen Sonderstatus ein. Die dort bestehende
Trennung von kommunaler Trägerschaft für die Krankenversorgung
und universitärer Trägerschaft für den Bereich Forschung und
Lehre ist in Baden-Württemberg einmalig. Um die mit der
unterschiedlichen Trägerschaft verbundene Haushaltsproblematik
zu lösen, wurde ein neues Haushaltsverfahren entwickelt, das
hinsichtlich der Mittelverwendung für Krankenversorgung bzw.
Forschung und Lehre höchstmögliche Transparenz herstellen soll.
Dazu wird der Haushalt in die Bereiche: Grundausstattung,
Infrastruktur, Forschungspool, Investitionen und sonstige
Aufwendungen aufgeteilt, wodurch der Fluß der Finanzmittel
übersichtlich gestaltet werden soll.
Insgesamt standen im Doppelhaushalt 1993/94 für das
Mannheimer Klinikum Ansätze von 52 Mio. DM in 1993 und 60 Mio.
DM in 1994 zur Verfügung. Seit 1989, als 32,9 Mio. DM
zugewiesen wurden, haben sich die Haushaltsansätze fast
verdoppelt (vgl. Anlagen 10/2-10/3). 1995 wird der
Landeszuschuß auf 65 Mio. DM und 1996 auf 71,9 Mio. DM steigen.
2.1 Grundausstattung
Im Jahr 1994 vermehrte sich die Zahl der Stellen um
insgesamt 37 gegenüber dem Vorjahr. Das MWF hatte in den
Verhandlungen über den Landeszuschuß und vor der Erhöhung der
Stellenzahl die Vorlage eines Stellenkonzeptes, in dem eine
möglichst realitätsnahe Maßzahl für das Verhältnis von
städtischen und universitären Arztstellen vorgelegt wird, zur
Bedingung gemacht.
- Wissenschaftlicher Dienst
Universität und Klinikum einigten sich, die Landesstellen
in den einzelnen Kliniken, bei denen sich in den 30 Jahren seit
Bestehen der Fakultät einige erhebliche Schieflagen bei der
Stellenausstattung von Stadt und Land entwickelt hatten, neu zu
verteilen.
Die Landesstellen wurden durch Beschluß des
Verwaltungsrates vom 30.6.1993 nach folgenden Kriterien
verteilt (vgl. Anlage 9/6):
- Sicherstellung der personellen Ausstattung, die sich
aufgrund der Lehrverpflichtung nach der Approbationsordnung
ergibt,
- Sicherung einer ausreichenden personellen Grundausstattung
für jeden zur Forschung und Lehre verpflichteten Professor der
Fakultät,
- Berücksichtigung der Dienstleistungsexporte,
- Ausstattung der theoretischen Institute mit einem mit
Universitätsklinika vergleichbaren Standard,
- Einrichtung eines Forschungspools im Umfang von 10% aller
Landesstellen.
Im Jahr 1994 war es Aufgabe der Klinikverwaltung und der
Fakultät, dieses Konzept in die Praxis zu transformieren. Die
Neuverteilung der Landesstellen auf der einen Seite machte eine
insgesamt stellenneutrale Umschichtung der städtischen Stellen
auf der anderen Seite notwendig. Insgesamt 20 Landesstellen
wurden nicht mehr klinikbezogen zugeordnet, sondern erhielten
einen Poolvermerk. Die praktische Umsetzung war allerdings nur
durch Fluktuation und im Rahmen der Besetzung der Neustellen
1993/94 möglich.
- Nichtwissenschaftlicher Dienst
Für diesen Bereich wies der Haushalt 1993/94 insgesamt
22,5 Neustellen aus. Das Ministerium hat im Haushaltsjahr 1994
acht Stellen freigegeben, 14,5 Stellen sind z.Zt. noch
gesperrt. Es wird eine Aufgabe des Jahres 1995 sein, ein Modell
für die Verteilung dieser Stellen zu entwickeln.
Die Konzeption des medizinischen Bedarfs wurde im
Rechenschaftsbericht 1993/94 (S. 78) eingehend dargestellt. Die
Verteilungskriterien hat der Haushaltsausschuß der Fakultät in
Abstimmung mit dem Klinikum Mannheim entwickelt. Der
Verwaltungsrat hat dem Verteilungsvorschlag zugestimmt. Im Jahr
1994 wurden die Zahlen lediglich mit 5,76 Mio. DM (+176.000 DM
gegenüber 1993) fortgeschrieben.
Neu ist, daß das Zentrum für Medizinische Forschung und
der Tierstall der Fakultät beim medizinischen Bedarf ebenfalls
berücksichtigt wurden, da diese zentralen Einrichtungen
interdisziplinäre Serviceleistungen erbringen, die ansonsten
nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand gegenüber den Nutzern
zuzuordnen sind. Insbesondere der expandierende Forschungspool
trug zum erhöhten Aufwand dieser zentralen Einrichtungen
bei.
Da der medizinische Bedarf 1993 erstmals im Dezember
verteilt wurde, gab es 1994 noch keine Erfahrungswerte. Es
zeichnet sich aber ab, daß im Grundlastbudget der Stadt (69%)
Umverteilungen notwendig sein werden, die sich am tatsächlichen
Bedarf orientieren. Der Haushaltsausschuß der Fakultät und der
Klinikumsvorstand werden erhebliche Überschreitungen einzelner
Kliniken analysieren - und ggf. Umverteilungen beschließen
müssen.
Beim Individualbudget der Fakultät (31%), gab es
strukturell ebenfalls keine Änderung, es wurden lediglich die
neuen Zahlen fortgeschrieben.
In der Praxis haben beinahe alle Lehrstuhlinhaber es als
Nachteil dieser Systematik empfunden, daß der medizinische
Bedarf, welcher der Stadt als Zuschuß gezahlt wird, nicht mehr
mit den Investitionsmitteln der Fakultät deckungsfähig ist, wie
dies bis 1992 zwischen Aversen und Investitionen der Fall war.
Beklagt wurde ferner, daß für die Wissenschaft unerläßliche
Ausgaben, wie z.B. für die Präsentation von
Forschungsergebnissen vor einem Fachauditorium, bei Kongressen
und Fachtagungen, per se nicht mehr von der neuen
Haushaltssystematik erfaßt werden, weil sie definitionsgemäß
nicht zum medizinischen Bedarf gehören.
2.2 Infrastruktur
Über die Einrichtung Infrastruktur bezahlt die Fakultät
die "Dienstleistung" Verwaltungsaufwand, die von der
städtischen Klinikverwaltung erbracht wird. 1994 wurde dieser
Aufwand von 9,29 Mio. DM zum erstenmal periodengerecht über
Abschlagszahlungen an die Stadt Mannheim abgegolten. Ob sich
diese Form der pauschalen Abgeltung im Unterschied zur früheren
aufwandbezogenen, mit Hilfe von Parametern errechneten
Abgeltung bewähren wird, kann jetzt noch nicht beurteilt
werden. Die Vertragspartner Universität und Klinikum wollen bis
Ende 1995 ihre Erfahrungen austauschen, bevor neue
Vertragsverhandlungen aufgenommen werden.
2.3 Forschungspool
Der Forschungspool hat im dritten Jahr seines Bestehens
eine nicht unerwartete Ausweitung erlebt. Zum
Vergleich:
Haushaltsmittel Zahl der Antragsvolumen Zahl der
Fördervolumen
(DM) Anträge (DM) Bewilligungen
(DM)
---------------------------------------------------------------
--------
1992 1.700.000 37 3.800.000 17
1.700.000
1993 3.300.000 65 9.830.000 32
3.297.000
1994 4.655.000 103 12.300.000 71
4.290.000
Wie auch im Vorjahr waren Kriterien für die Bewilligung:
- der grundsätzlich fachübergreifende Charakter der Vorhaben,
auch Förderung von Kooperationen mit Einrichtungen und
Forschern außerhalb der Fakultät,
- die Drittmittelfähigkeit der Anträge,
- die Evaluation und Veröffentlichung der
Forschungsergebnisse,
- die Vorlage eines schriftlichen Rechenschaftsberichts nach
Ablauf eines Jahres.
Im Gegensatz zum Vorjahr konnte festgestellt werden, daß
die meisten Projekte interdisziplinär angelegt sind.
Bei verschiedenen durch den Forschungsfonds geförderten
Projekten ist es gelungen, Drittmittel in einer Höhe
einzuwerben, die die direkte Förderung bei weitem überstieg.
2.4. Investitionen
Im Haushalt 1994 standen 3,5 Mio. DM Investitionsmittel,
ohne Forschungspool, zur Verfügung. Die Institute und Kliniken
hatten ihren zum Doppelhaushalt angemeldeten Investitionsbedarf
für 1994 zu aktualisieren und nach Prioritäten zu
ordnen.
Der angemeldete Bedarf lag mit 10,22 Mio. DM erheblich
über den verfügbaren Mitteln. An einmaligen Berufungsmitteln
waren 0,99 Mio. DM zuzuweisen. Daneben wurden zwei Großgeräte
im Betrag von 4 Mio. DM für ein CINE CT der Radiologie und ein
anlytischer FACS-Sorter für die III. Medizinische Klinik für
0,3 Mio. DM beantragt.
Die Anschaffung des CT wurde ins Haushaltsjahr 1995
verschoben. Die allgemeinen Beschaffungen der Fakultät, z.B.
für eine Käfigwaschmaschine des Tierhauses, für die Ausstattung
der Hörsäle, für die Regalschränke der Bibliothek, für die
Eigenbeteiligung am WAP-Pool, sowie die Finanzierung des
kleinen Bauaufwandes schlugen mit insgesamt 1 Mio. DM zu Buche.
Damit verblieben 1,2 Mio. DM, die auf die 20 Lehrstühle
verteilt werden konnten. Daneben wurden ca. 1 Mio. DM
zusätzlich im Forschungspool ausgeschüttet. Die Fakultät stellt
demnach ein Drittel der Investitionen den Kliniken und
Instituten als Grundausstattung, ein Drittel interdisziplinär
und das letzte Drittel für allgemeine Zwecke, wie oben
beschrieben, zur Verfügung.
2.5 Sonstige Aufwendungen
In diesem Teilansatz von 1,23 Mio. DM sind alle
Aufwendungen erfaßt, die systematisch nicht unter die zuvor
beschriebenen Punkte subsumierbar sind. Es sind dies die sog.
Restaversen der theoretischen Institute und des Dekanates, die
Aufwendungen für Forschungs-Dienstreisen der städtischen
Wissenschaftler, die Mietaufwendungen für die Maybachstr. 14-
16, in der die Pharmakologie und Toxikologie untergebracht
sind, und die Bibliothekskosten.
Die zahlreichen Neuberufungen sowie die Preissteigerungen
von medizinischen Periodika, die bis zu 20% p.a. betragen,
machen eine Neustrukturierung des Bibliotheksetats und eine
spürbare Aufstockung im kommenden Doppelhaushalt notwendig.
Hinzu kommt, daß fünf Neuberufungen 1995 im Bibliothekshaushalt
zu verkraften sind.