Gebührenordnung

Verein zur Förderung der privaten Internet Nutzung e.V.


Gebührenordnung

  1. Aufnahmegebühren Es fallen keine Aufnahmegebühren für neue Mitglieder an. Da jedoch eine Mindestmitgliedschaft von drei Monaten besteht, müssen die ersten 3 Monatsbeiträge zu Beginn der Mitgliedschaft entrichtet werden.

  2. Mitgliedsbeiträge

    1. Es wird ein Mitgliedsbeitrag von DM 12,-- pro Kalendermonat erhoben.

    2. Von Schülern und Jugendlichen bis einschließlich dem 19. Lebensjahr sowie Schwerbehinderten wird ein ermäßigter Mitgliedsbeitrag von DM 7,-- pro Kalendermonat erhoben.
      Als Berechtigungsnachweis genügt die Kopie des Personalausweises bzw. eines entsprechenden Berechtiungsausweises.

    3. Bis zum 20. des Beitrittsmonats (einschließlich) muß auch der laufende Monat noch mitbezahlt werden.

    4. Mitgliedsbeiträge werden fällig, sobald der Netzzugang freigeschaltet worden ist.
      Sie sind zusammen mit den festen, nicht volumenabhängigen Gebühren im voraus zu entrichten.

  3. Nutzungsgebühren

    1. Für die Nutzung von Internet Online Diensten (IP) wird eine Gebühr von DM 8,-- zusätzlich pro Mitglied erhoben.

    2. In einer PING angeschlossenen Mailbox muß jeweils pro fünf aktiv am Zugang teilnehmender Nutzer vom Betreiber ein Mitgliedsbeitrag gezahlt werden bzw. ein Nutzer Mitglied sein und entsprechenden Beitrag entrichten. Ist der Betreiber selbst Mitglied dürfen News auch an die Nutzer weiterverteilt werden.
      Alle Benutzer, die IP-Online Dienste nutzen wollen, müssen Mitglied von PING e.V. sein.

  4. Nutzungsabhängige Gebühren (Kontingente)

    1. Nutzungskontingente (Mail / IP), welche von PING e.V. bei den Netzbetreibern (sog. Providern) eingekauft werden, werden nutzungsanteilig auf die verursachenden Sites umgelegt und berechnet.
    2. Hierbei ist ein Grundkontingent von 50 KB für zahlungspflichtige Mail im Mitgliedsbeitrag enthalten.
    3. Mitglieder erhalten für kostenintensive internationale Online Verbindungen ein Kontingent von 15 MB pro Monat.
      Fuer jede darüber hinausgehende angefangene 100 KB wird eine Gebühr von DM 0,50 (DM 5,-- pro 1 MB) erhoben.
    4. Nutzungsabhängige Gebühren sind spätestens bis 14 Tage nach Rechnungsstellung (per e-mail) zu begleichen, sonst ruht der Netzzugang.
      Überschreiten die Gebühren der vergangenen Monats DM 20,-- pro Monat, so muss ein entsprechender Betrag für den laufenden Monat mit entrichtet werden.

  5. Mitgliedschaft im Individual Network (IN) e.V.

    1. PING e.V. ist Mitglied im IN e.V., einem Dachverband vieler privater Netzanbieter (den sogenannten Domains) in Deutschland. Als solches zahlt PING dem IN die laut IN-Gebührenordnung geltenden Gebühren pro angeschlossener Site (System).
    2. Da das IN bei den Providern entsprechend größere Kontingente bezieht, und diese bereits in den Gebühren enthalten sind, entfällt für die Dauer der IN-Mitgliedschaft Paragr. 4 Absatz 1. und 2. dieser Gebührenordnung.
    3. Da PING e.V. als Mitglied im IN e.V. auch IP-Dienste anbietet und nutzt, entrichtet PING e.V. einen 'freiwilligen Mehrbeitrag' als Spende an das IN, um diesem Umstand Rechnung zu tragen. (siehe IN Gebührenordnung)
    4. Sollte das IN die von PING genutzten IP-Kontingente explizit PING e.V. in Rechnung stellen, so wird PING e.V. diese Kosten nutzungsanteilig auf die Mitglieder umlegen (siehe Paragr. 4).

  6. Zahlung per Lastschrift

    1. Allen Mitgliedern wird empfohlen, sich an der einfacheren und auch kostengünstigeren Zahlungsweise durch Bankeinzug zu beteiligen. Die Teilnahme ist freiwillig.

    2. Neben der schriftlichen Erklärung, von welchem Konto Beiträge und Gebühren eingezogen werden sollen, kann auch eine Angabe über den Abbuchungszeitraum (ein Monat bis ein Jahr) gemacht werden.
      Beiträge und Gebühren werden dann jeweils zu Beginn des Zeitraums abgebucht.

    3. Verweigert die bezogene Bank des Mitglieds die Abbuchung, so wird das Einzugsverfahren für dieses Mitglied ausgesetzt, bis es zur Klärung für die Gründe der Verweigerung gekommen ist.
      Alle anfallenden Kosten, die die Bank aufgrund dieses Vorgangs PING in Rechnung stellt, gehen zu Lasten des Mitglieds.

  7. Zahlung per Überweisung und Barzahlung

    1. Nimmt das Mitglied am Bankeinzugsverfahren (s.o.) nicht teil, so muß der Beitrag mindestens quartalsweise entrichtet werden. Dies kann entweder per Überweisung oder direkter Zahlung an den Kassenwart bzw. einen vom Vorstand Bevollmächtigten geschehen.

    2. Wünscht das Mitglied eine kürzere Zahlungsperiode, so können Beiträge und Gebühren auch monatlich beglichen werden. PING e.V. erhebt hierfür eine zusätzliche Gebühr von DM 1,-- pro Zahlung.

  8. Zahlungsrückstand Ist das Mitglied mehr als 14 Tage mit den Zahlungen im Rückstand, so ruht der Netzzugang.

  9. Rückerstattung Mit dem Ende der Mitgliedschaft im Verein wird dem ehemaligen Mitglied ein auf seinem Mitgliedskonto vorhandenes Guthaben ausgezahlt oder überwiesen.

  10. Gültigkeit

    1. Diese Gebührenordnung gilt ab dem 23. März 1994, dem Tag der 2. Mitgliederversammlung von PING e.V.
    2. Sie verliert ihre Gültigkeit durch Vorstandsbeschluß, sofern sie gleichzeitig durch eine andere Ordnung ersetzt wird.

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