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Eintrittskarten und Abonnementsausweise gelten am Aufführungstag (4 Stunden vor Vorstellungsbeginn bis zum Betriebsschluß des jeweiligen Verkehrsunternehmens bzw. bis 10 Uhr des Folgetages) als Fahrausweis für die Kölner Verkehrsbetriebe und im gesamten Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) zum und vom Aufführungsort.
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Matthias Brixel, Letzte Änderung am 28.5.95