Mitteilung der SPD-Bundestagsfraktion vom
17. Juli 1995 -
Uwe Jens
Für den Gesetzgeber besteht Handlungsbedarf
Zur aktuellen Diskussion über Gesetzesänderungen zur
Bekämpfung der zunehmenden Korruption erklärt der
wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-
Bundestagsfraktion, Prof. Dr. Uwe Jens:
Notwendige Gesetzesänderungen zur Korruptionsbekämpfung
dürfen nicht an Vorfällen in einzelnen Unternehmen, wie
z.B. bei Opel, festgemacht werden. Sie sind aber auch
nicht - wie Frau Leutheusser-Schnarrenberger meint - auf
die lange Bank zu schieben.
Als wenig durchdacht mutet der Vorschlag aus dem
Justizministerium an, wegen Bestechung verurteilte
Unternehmen "für einen längeren Zeitraum" von der Vergabe
öffentlicher Aufträge auszuschließen. So etwas kann nur
MinisterialJuristen einfallen. Im allgemeinen werden
nicht ganze Unternehmen verurteilt, sondern einzelne
Personen aus dem Unternehmen. Da muß man sich doch die
Frage stellen: Warum sollen die gewerblichen Arbeitnehmer
z.B. von Opel dafür vielleicht mit Arbeitlosigkeit
bestraft werden, weil in der Führung einzelne wegen
Bestechung verurteilt wurden? Die Vergabe öffentlicher
Aufträge sollte auch in Zukunft nach wettbewerblichen
Effizienzkriterien erfolgen und nach keinen anderen.
Man kann im übrigen nicht glaubhaft die Bekämpfung der
Korruption einfordern - wie der BDI-Präsident Olaf Henkel
es macht - und gleichzeitig dafür eintreten, daß
Schmiergelder in Deutschland weiterhin von der Steuer
absetzbar sind. Hier müssen wir dem Beispiel der
Vereinigten Staaten folgen und die Absetzbarkeit
unterbinden - möglichst auf OECD-Ebene, aber notfalls
auch nur mit unseren amerikanischen Freunden. Natürlich
kann das Wettbewerbsnachteile beispielsweise in China zur
Folge haben, wenn das Schmieren für deutsche Unternehmen
teurer wird. Aber mit Hilfe von Schmiergeldern wird
häufig minderwertige Ware an den Mann oder an die Frau
gebracht. Wenn die deutschen Unternehmen endlich wieder
die besten "Leistungen" anbieten, brauchen sie auch nicht
zu schmieren.
Die Justizministerin sollte schnell einen Gesetzentwurf
zur besseren Korruptionsbekämpfung in den Bundestag
einbringen, wenn selbst schon der BDI Handlungsbedarf
anmahnt. Darin muß auch der Vorschlag der
Sozialdemokraten enthalten sein, die steuerliche
Absetzbarkeit von Schmiergeldern abzuschaffen. Wer dies
jetzt mit vorgeschobenen Argumenten verzögert, will im
Grunde gar nichts machen.