1. Klinikum Heidelberg

1.1 Klinikumsvorstand
Dem Klinikumsvorstand gehören gegenwärtig an: Herr Prof.Dr. E. Martin als Leitender Ärztlicher Direktor und Vorsitzender, Herr Prof.Dr. W. Hacke als Stellvertreter des Leitenden Ärztlichen Direktors, Herr Ltd. Ministerialrat M. Rummer als Verwaltungsdirektor, Herr Prof.Dr. H.-G. Sonntag als Dekan der Medizinischen Fakultät und Frau H. Hütter-Semkat als Leitende Pflegekraft.

Im Berichtszeitraum hat der Klinikumsvorstand in 21 Sitzungen anstehende Probleme des Klinikums behandelt und entschieden. Darüber hinaus fanden 2 Sitzungen der Klinikumskommission und 2 Sitzungen mit den Ärztlichen Direktoren/Abteilungsleitern statt. Schwerpunkte der Arbeit waren die Sicherung der wirtschaftlichen Grundlagen sowie der Ausbau der Forschungsinfrastruktur des Klinikums.
1.2 Finanzsituation
Der Zuschuß des Landes im Staatshaushaltsplan für das Wirtschaftsjahr 1994 belief sich bei dem Haushaltstitel 68201 (Zuschuß an das Klinikum) auf 285,4 Mio. DM. Von diesem Zuschuß fallen auf den Investitionshaushalt rd. 25 Mio. DM und auf den Erfolgsplan rd. 260,4 Mio. DM. Der Zuschuß im Erfolgsplan beinhaltet auch einen Zuschuß an sog. "Fremde Einrichtungen". Hierzu zählen die Fakultät für Klinische Medizin Mannheim, das DKFZ, die Orthopädische Klinik und das Zentralinstitut für Seelische Gesundheit Mannheim. Die Zuschüsse für diese Fremden Einrichtungen belaufen sich auf rd. 77,3 Mio. DM. Betrachtet man die Zuschußentwicklung gegenüber 1993 getrennt für das Klinikum Heidelberg und die Fremden Einrichtungen, ist festzustellen, daß die Zuschußsteigerung für diese Fremden Einrichtungen, wie bereits 1993, erheblich über der des Klinikums lag.
Wie in den Jahren zuvor mußte auch im Jahr 1994 aus dem Zuschuß eine globale Minderausgabe erwirtschaftet werden. Sie belief sich auf insgesamt 1,75 Mio. DM. Hiervon entfielen auf das Klinikum 1,6 Mio. DM und auf die Fremden Einrichtungen 0,15 Mio. DM. Zusätzlich wurde im Zuge der Sparmaßnahmen des Landes eine Zuschußkürzung in Höhe von rd. 2,5 Mio. DM vorgenommen, von der das Klinikum mit 1,8 Mio. DM und die Fremden Einrichtungen mit 0,7 Mio. DM betroffen waren. Neben dem laufenden Zuschuß bei Titel 68201 waren im Staatshaushaltsplan im Zusammenhang mit größeren Bau- bzw. Sanierungsmaßnahmen weitere Investitionsmittel veranschlagt. Diese belaufen sich auf rd. 25,8 Mio. DM und betreffen im Einzelnen folgende Maßnahmen Es wird davon ausgegangen, daß der Jahresabschluß 1994, der bis Ende April 1995 zu erstellen ist, ein ausgeglichenes Jahresergebnis für das Heidelberger Klinikum ausweist, was im wesentlichen auf die konsequente Einhaltung der internen Budgetvorgaben zurückzuführen ist. Der vorliegende Entwurf zum Wirtschaftsplan 1995/96 sieht für das Klinikum eine Zuschußfortschreibung für das Jahr 1995 von rd. 3% vor. Mit dieser Fortschreibungsrate ist die Umschichtung der Abteilung Tropenhygiene von Kapitel 14 12 nach Kapitel 14 13 bereits abgegolten. Demgegenüber ist für die Fremden Einrichtungen für 1995 eine Zuschußerhöhung von rd. 12% vorgesehen.

Für das Jahr 1995 ist bereits eine globale Minderausgabe für den Zuschußtitel 68201 in Höhe von 4,3 Mio. DM festgesetzt worden. Hiervon entfallen auf das Klinikum 3,3 Mio. DM und auf die Fremden Einrichtungen 1,0 Mio. DM. Ausgenommen von dieser globalen Minderausgabe sind die Orthopädische Klinik und das Zentralinstitut für Seelische Gesundheit Mannheim.
1.3 Auswirkungen des Gesundheits-Strukturgesetzes im Jahre 1994 und Einführung des neuen Entgeltsystems zum 1.1.1995
Das Jahr 1994 war das 2. Jahr der Deckelungsphase nach dem Gesundheits-Strukturgesetz mit der Folge, daß die Budgets der Krankenhäuser, ausgehend von dem Basisbudget 1992, jährlich um die Grundlohnsummenentwicklung (entspricht dem Beitragsaufkommen der Krankenkassen) fortgeschrieben werden. Für das Jahr 1993 betrug die vorläufige Grundlohnsummensteigerung 3,1%. Die endgültige Fortschreibungsrate für das Jahr 1993 wurde Mitte 1994 mit 4% festgelegt. Hieraus resultiert eine Budgetnachzahlung von 0,9% auf das Gesamtbudget 1993, die von den Krankenkassen im Jahre 1995 nachfinanziert wird.

Die vorläufige Grundlohnsummenentwicklung für das Jahr 1994 wurde im Februar 1994 mit 3,2% festgelegt. Auf dieser Grundlage wurden die Pflegesatzverhandlungen mit den Krankenkassen für das Jahr 1994 geführt und im März 1994 abgeschlossen. Neben dieser allgemeinen Budgetfortschreibung konnte bei den Pflegesatzverhandlungen die zusätzliche Finanzierung einer weiteren Rate von Personalstellen für die Psychiatrische Klinik aufgrund der Psychiatrie- Personalverordnung erreicht werden. Für Strukturveränderungen in der Kinderkardiologie (im Zuge einer Neuberufung), Stereotaxie (neue Leistungen) und in der Neurochirurgie (Intensivbettenausbau) die bereits im Jahre 1993 anfinanziert waren, konnte ebenfalls die Finanzierung einer weiteren Ausbaustufe für das Jahr 1994 vereinbart werden. Die außerhalb dieses Budgets gültigen Sonderentgelte für bestimmte kostenintensive Leistungen (Transplantation etc.) wurden auch für das Jahr 1994 mit weiterhin steigender Tendenz in der Leistungsentwicklung fortgeschrieben.

Das mit den Krankenkassen vereinbarte Kosten- und Leistungsbudget war Grundlage für die Budgetbemessung bei den Sachmitteln und den Stellenzuweisungen, die durch die Haushaltskommission und den Klinikumsvorstand für das Jahr 1994 vorgenommen wurden. Die Kliniken und Institute wurden im Rahmen der internen Budgetierung in monatlichen Abständen über ihre jeweilige Budgetentwicklung ausführlich informiert. Sehr hilfreich war hier wieder die Arbeit der bereits Ende 1992 eingesetzten Sparkommissionen in den Kliniken und Instituten, die sich regelmäßig und intensiv mit den Budgetberichten befaßt haben. Vom Ergebnis her ist für das Jahr 1994 festzuhalten, daß die geplanten Leistungen (Pflegetage, Fallzahlen, Sonderentgelte) im wesentlichen erreicht und die Budgetvorgaben dabei eingehalten wurden.

Das Gesundheits-Strukturgesetz sieht vor, daß die Phase der starren Budgetdeckelung im Jahr 1995 fakultativ und im Jahr 1996 definitiv durch ein neues Entgeltsystem abgelöst wird. Für das Klinikum Heidelberg wurde bereits Mitte 1993 durch den Klinikumsvorstand beschlossen, daß dieser Umstieg zum 01.01.1995 vollzogen werden soll. Die Erklärung gegenüber den Krankenkassen wurde nach Verabschiedung der neuen Bundespflegesatzverordnung im Juli 1994 abgegeben, ein Schritt, den bisher nur wenige Krankenhäuser bzw. Universitätskliniken in Deutschland vollzogen haben.

Das neue Entgeltsystem, das aus Fallpauschalen, Sonderentgelten, Abteilungspflegesätzen und einem Basispflegesatz besteht, ist weitaus differenzierter und anspruchsvoller und erfordert erhebliche Umstellungsarbeiten, von denen sowohl die Verwaltung als auch die Kliniken vor Ort gleichermaßen betroffen sind. Zur Bewältigung und Koordinierung dieser umfangreichen Umstellungsarbeiten wurden bereits im Oktober 1993 eine sogenannte GSG-Arbeitsgruppe eingesetzt und darüber hinaus in jeder Klinik kompetente Ansprechpartner (in der Regel Oberärzte) benannt. In einer Vielzahl von Informationsveranstaltungen wurden die Kliniken über das neue Entgeltsystem informiert, die in Frage kommenden Sonderentgelte und Fallpauschalen festgestellt, die Leistung für das Jahr 1995 geplant und die Dokumentations- und Abrechnungsmodalitäten festgelegt. Parallel hierzu wurden bereits im Juli 1994 die ersten Vorgespräche mit den Krankenkassen geführt. Die Kosten- und Leistungsplanung für das Jahr 1995 auf der Basis dieses neuen Entgeltsystems konnte Ende Oktober fertiggestellt und an die Krankenkassen als Grundlage für die Pflegesatzverhandlungen weitergeleitet werden. Die eigentlichen Pflegesatzverhandlungen wurden dann Mitte Dezember begonnen und konnten mit dem Abschluß einer Pflegesatzvereinbarung nach neuem Recht noch im gleichen Monat erfolgreich zu Ende geführt werden.
1.4 Pflegedienst
Die Lage im Personalbereich hat sich im Berichtszeitraum weiter entspannt, was vor allem daran liegt, daß es gelungen ist, die Fluktuationsrate weiter deutlich zu senken (von 20,37% in 1993 auf 14,42% in 1994). Engpässe treten lediglich noch im Bereich der Intensivstationen auf, was einem bundesweiten Trend entspricht.

Reges Interesse zeigten die Mitarbeiter im Berichtszeitraum wiederum an der innerbetrieblichen Fortbildung, die durch Angebote für Krankenträger, Hauswirtschaftsleitungen und Mitarbeiter an den Klinikpforten erweitert wurde. Besondere Erwähnung verdient in diesem Zusammenhang das erste Neurochirurgische Symposium für Krankenschwestern und Krankenpfleger, das am 11.3.1995 in der Kopfklinik stattfand. Initiiert und organisiert wurde die Veranstaltung ausschließlich von Pflegekräften der Neurochirurgischen Klinik. Die Zahl von 400 Teilnehmern aus ganz Deutschland und den Nachbarländern bestätigt eindrucksvoll den Erfolg der Veranstaltung.

Die zunehmend knapper werdenden Mittel für medizinische Leistungen bei steigenden Anforderungen auch an den Umfang und die Qualität pflegerischer Arbeit führen dazu, daß die Organisation in den personalintensiven Bereichen auch nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten gestaltet werden muß. Auch die neuen Rechts-, Behandlungs- und Entgeltformen erfordern neue Lösungen bei der effizienten Gestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation. Mit Zustimmung des Klinikumsvorstandes und Unterstützung durch das MWF wird daher derzeit ein Gutachten über die Arbeitsorganisation im Normalpflegebereich erstellt. Das Ziel der Untersuchung liegt in der Entwicklung von Empfehlungen und der Erarbeitung von Regeln zur Verbesserung der organisatorischen Abläufe auf Pflegestationen unter Einbeziehung aller Berufsgruppen. Das Gutachten soll Ende Mai 1995 vorgelegt werden.
1.5 Leistungsentwicklung in der Krankenversorgung
Im Jahre 1994 wurden im Klinikum rd. 53.000 Patienten vollstationär behandelt. Die Zahl der Pflegetage betrug rd. 490.000. Zusätzlich wurden rd. 10.000 Pflegetage im teilstationären Bereich erbracht. Damit blieb die Patientenfallzahl im Vergleich zum Vorjahr konstant, während die Anzahl der Pflegetage mit 2% leicht rückläufig war. Mit diesen Zahlen verbindet sich eine leichte Verringerung der Verweildauer. Diese Leistungszahlen sind auch Grundlage der Budgetvereinbarung mit den Krankenkassen für das Jahr 1995. Im ambulanten Bereich 1994 ist im Vergleich zum Vorjahr keine nennenswerte Änderung der Anzahl der Behandlungsfälle festzustellen. Aus den einzelnen Kliniken wird jedoch berichtet, daß der Schweregrad der Behandlungsfälle zunimmt. Man kann hierin eine Auswirkung des GSG sehen, das zur Konzentration schwieriger Behandlungsfälle an den Universitätskliniken führt.