3. Neue Verwaltungsvorschriften des Finanzministeriums Baden-Württemberg

Das Finanzministerium hat zum 2.1.1995 das seit 1992 erprobte Muster für Nutzungsanforderungen als Grundlage für Bauanträge und Bauplanungen (Muster DAW 200) in überarbeiteter Form endgültig eingeführt. Nach diesem formalisierten, sehr detailliert geregelten Antragsverfahren sollen die nutzenden Verwaltungen bei der Aufstellung der Nutzungsanforderung von den Hochbauämtern unterstützt werden. Jedoch hat das Nutzerressort zuvor mit den übergeordneten Stellen der Staatlichen Hochbauverwaltung Einvernehmen herzustellen. Dies sind: Voraussetzung für die Erklärung des Einvernehmens ist, daß Daraus folgt, daß keine Nutzungsanforderung mehr erstellt werden kann, bevor nicht die Finanzierung der Maßnahme konkret absehbar ist.

Mit einer weiteren Verwaltungsvorschrift "Über Kostenminderung und Absenkung des Standards bei Nutzungsverwaltungen und ihrer baulichen Umsetzung im Staatlichen Hochbau vom 23.12.1994" werden die Bauverwaltungen angewiesen, die Standards bei den Nutzungsanforderungen und ihrer baulichen Umsetzung deutlich zurückzuführen und zu diesem Zweck bei der Kostenermittlung für Neu- und Erweiterungsbauten sowie bei den als Investorenmaßnahmen durchzuführenden Bauvorhaben des Landes einen Abschlag in Höhe von 10% der ermittelten Programmkosten vorzunehmen, wobei der so festgelegte Betrag die Obergrenze für die Objektkostenermittlung bildet.

Es ist leicht zu sehen, daß es künftig besonderer Anstrengungen bedarf, um eine Finanzierung auch kleiner Baumaßnahmen bewilligt zu bekommen; das hat sich in zwei Berufungsverfahren soeben bestätigt. Die Standards werden um weit mehr als 10% reduziert werden müssen, wenn Berufungen in den Naturwissenschaften und in der Medizin überhaupt noch ohne Einhaltung des langwierigen Rahmenplanverfahrens und unter Vermeidung der oben angegebenen Hürden durchführbar sein sollen. Die Kosten der einzelnen Maßnahmen dürfen 500.000 DM nicht überschreiten und müssen aus den seit Jahren stagnierenden Bauunterhaltungsmitteln finanziert werden. Die negativen Auswirkungen solcher erzwungener "Umwegverfahren" auf die Standards von Forschung und Lehre werden sich rasch zeigen.