http://www.bayern.de/Service/Wegweiser/wohnung.html (Einblicke ins Internet, 10/1995)
17. Wohnung und Haushalt
Wohnungswechsel
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Wohnungswechsel innerhalb
einer Gemeinde (Umzug)
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Auszug aus einer Wohnung
(Wegzug)
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Bezug einer Wohnung in einer
anderen Gemeinde, auch bei
Zweitwohnung (Zuzug)
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Postnachsendung
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Postvollmachten
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Kfz ummelden
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an- und abmelden oder den Umzug melden
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binnen einer Woche
abmelden
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binnen einer Woche anmelden und dabei Abmeldebestätigung
(nicht bei Zweitwohnung) vorlegen
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Nachsendeantrag stellen
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widerrufen
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Umschreibung veranlassen
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Gemeinde* (in Großgemeinden besondere Meldestellen)
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Gemeinde*, sie erteilt Abmeldebestätigung
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Gemeinde*, sie erteilt Anmeldebestätigung
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Postamt
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Postamt
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Kreisverwaltungsbehörde
Wohngeld
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Mietzuschuß (als Mieter)
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Lastenzuschuß
(als Eigentümer)
mit Formular
Gemeinde*, Kreisverwaltungsbehörde
Sozialwohnung
mit Formular Wohnberechtigungsbescheinigung oder Zuweisung
aufgrund eines Wohnbesetzungsrechts beantragen
Kreisverwaltungsbehörde, große Kreisstadt, auch
Städte Lohr a. Main, Burghausen, Friedberg, Waldkraiburg
und Markt Garmisch-Partenkirchen
Hauswirtschaftliche Beratung,
Wohnberatung, Energieberatung
im Haushalt
sich in technischen und wirtschaftlichen Fragen des Haushalts
beraten lassen
Staatliche Beratungsstelle für Ernährung und
Hauswirtschaft, Verbraucherverbände, Stadtwerke
Telefonanschluß
mit Formular oder fernmündlich bei Kundenberatung im
Fernmeldeamt beantragen
Deutsche Bundespost Telekom, Fernmeldeamt, Telekom-Laden in einigen
Städten Bayerns (Anschriften im Telefonbuch)
Rundfunk- und Fernsehgerät
mit Formular anmelden; Formulare gibt es bei Banken und
Sparkassen
Gebühreneinzugszentrale (GEZ), Köln, Telefon
0221/50610
Bayerischer Rundfunk,
Rundfunkplatz 1,
80335 München
Sicherheitsmängel an technischen Geräten oder
Spielzeug
der Behörde mitteilen
Gewerbeaufsichtsamt, Bayerisches Landesinstitut für
Arbeitsschutz, Pfarrstraße 3, 80538 München