hide random home http://www.ping.de/ordnung.html (Einblicke ins Internet, 10/1995)

Nutzungsordnung des Internet-Zugangs

Nutzungsordnung des Internet-Zugangs

Jedes Mitglied des Vereins erhält Zugriff auf den Netzzugang des Vereins und wird über diesen Zugang mit Mail und News, sowie IP-Diensten im Rahmen der technischen Möglichkeiten versorgt. Voraussetzung hierzu ist die Anerkennung der Nutzungsordnung.

  1. Der Internet-Zugang des Vereins und die Nutzung der Domain PING.DE ist nur Mitgliedern und diesen ausdrücklich nur für private Zwecke gestattet. Jegliche hierrüber erhaltenen Daten dürfen nur an andere Vereinsmitglieder unentgeldlich weitergegeben werden. Insbesondere ist es verboten, über den Netzzugang Geschäfte abzuwickeln oder kostenpflichtige Dienste anzubieten. Ferner darf die PING eMail- Adresse nicht auf Geschäftspapieren (Briefbögen, Visitienkarten, etc.) erscheinen.
  2. Mitglieder, die gegen die Privatnutzungsbedingung (1.) verstossen haften für samtliche Kosten und Auslagen, die dem Verein durch den Verstoss entstehen. Die Annahme der Bedingungen 1. und 2. ist gesondert zu bestätigen.
  3. Ein Verstoss gegen die Bedingungen 1. und 2. führt zum sofortigen Ausschluss aus dem Verein wg. Vereinsschädigung.
  4. Bei sonstigen Verstössen gegen Punkte dieser Nutzungsordnung findet eine persönliche Anhörung auf der nächsten Vorstandssitzung statt. Hiernach entscheidet der Vorstand über eine Verwarnung. Ein wiederholter Verstoss gegen den gleichen Punkt führt zum Ausschluss.
  5. Die im Anhang angefügte NFSnet acceptable use (mit deutscher Übersetzung) ist Bestandteil dieser Nutzungsordnung.
  6. Ist ein Mitglied Unterverteiler, so kann es sich die dadurch für Telefonkosten u.ä. auftretenden Kosten mit dem über ihn versorgten Mitgliedern teilen. Diese Kosten sind privat vom entsprechenden Mitglied getrennt vom Vereinsbeitrag zu entheben. Einigungen hierüber sollten einstimmig gefällt werden.
  7. Mitglieder, die Tarifzonen überbrücken, werden hierin vom Verein unterstützt.
  8. Der Netzzugang sollte im Sinne aller Miglieder kollegial genutzt werden. Bei Nutzung über Gebühr, fallen für das Mitglied entsprechende Nutzungskostenanteile an.
  9. Internationale Dienste (Mail und IP) stehen zur Verfügung und sollten (da für den Verein kostenpflichtig) verantwortlich genutzt werden.
  10. Der Zugang zum PING-Rechner erfolgt über UUCP oder SLIP. Shell-Accounts auf dem Ping-Rechner stehen nur nach gesonderter Vereinbarung zur Verfügung.
  11. Zu Statistikzwecken werden die Mail- und IP-Volumen gezählt. Der Nutzer des Zugangs akzeptiert dies.
  12. Das Admin-Team des PING-Rechners schlägt dem Vorstand neue Admins vor. Der Vorstand bestätigt diese. Die Admins arbeiten ehrenamtlich. Sie können ihr Amt jederzeit ohne Angabe von Gründen niederlegen. Admins müssen Mitglieder sein.

Dortmund, den 16.01.1994


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