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Virtuelles Parlament
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Jürgen Schmädeke

Der Reichstag im Spiegel der deutschen Geschichte

Reichstagsgebäde um 1946
© Landesbildstelle, Berlin

    Die Geschichte des Reichstagsgebäudes seit seiner Einweihung am 6. Dezember 1894, vor gerade etwas mehr als hundert Jahren, ist ein Spiegelbild der deutschen Geschichte dieses Jahrhunderts mit ihren Siegen, Niederlagen und Neuanfängen, ihren politischen Umbrüchen und auch der wechselnden Ansichten darüber, wie die politische Repräsentation des Volkes und die parlamentarische Demokratie bauliche Gestalt und symbolhafte Darstellung gewinnen könne. Fast sechs von diesen zehn Jahrzehnten führte das Gebäude eine Randexistenz. 1933 wurde die 1919 begründete Demokratie mit dem Beginn der Diktatur Hitlers und dem Reichstagsbrand endgültig zerstört war. Seit 1945 verlief direkt hinter der fast 140 Meter langen Ostfront des Reichstags die Grenze zwischen dem britischen und dem sowjetischen Sektor. Nach dem 13. August 1961 wurde diese unsichtbare Demarkationslinie zwischen den Berliner Bezirken Tiergarten und Mitte durch die Mauer markiert, die bis Ende 1989 Ost- und West-Berlin voneinander trennte.

  1. Vom Provisorium zum Monument der Reichseinheit
  2. Die Abgeordneten des Deutschen Reichstags befanden im Herbst 1871, dieses Gelände nördlich des Brandenburger Tores, an der Westseite des Königsplatzes, dem heutigen Platz der Republik, sei der geeignete Platz für den Sitz der Volksvertretung des Deutschen Reiches, das am 18. Januar desselben Jahres im Spiegelsaal des Schlosses von Versailles proklamiert worden war. Den Ausschlag gab dabei die Nähe zum politischen Zentrum der Reichshauptstadt: zum Regierungsviertel Preußens und des Reiches zwischen Wilhelmstraße, Leipziger Straße, Brandenburger Tor und Potsdamer Platz. Das in Aussicht genommene Grundstück hatte nur einen Nachteil: Es war bereits bebaut. 1843 hatte sich dort Graf Athanasius Raczynski ein Palais mit einer Bildergalerie und Künstler-Ateliers errichten lassen. Erst nach dessen Tod und dem Abriß des Palais begann schließlich 1884 der Bau des Reichstagsgebäudes mit der Grundsteinlegung durch Kaiser Wilhelm I. Zehn Jahre später, am 5. Dezember 1894, vollendete sein Enkel Wilhelm II. den Bau mit drei symbolischen Hammerschlägen auf den Schlußstein und den Worten: "Pro gloria et patria! Möge das Haus allezeit zum Ruhme und zum Wohle des Vaterlandes benutzt werden!" Tags darauf kamen die Abgeordneten zur ersten Sitzung im neuen Gebäude zusammen.

    Damit endete zugleich ein 27jähriges Provisorium: Die erste deutsche Volksvertretung, die den Namen "Reichstag" trug, war am 24. Februar 1867 im Weißen Saal des Berliner Schlosses von Wilhelm I. als preußischem König feierlich eröffnet worden und kam am folgenden Tage im preußischen Herrenhaus, in der Leipziger Straße Nr. 3, zu ihrer ersten Arbeitssitzung zusammen. Es war der "Reichstag des Norddeutschen Bundes" - jener Vorstufe des Deutschen Reiches, die nach dem Sieg Preußens über Österreich im Jahre 1866, zunächst noch ohne Beteiligung Bayerns, Württembergs, Badens und Hessens (südlich des Mains), unter preußischer Führung gebildet worden war.

    Mit seinem Namen bezog sich dieses Parlament auf die Tradition des 1806 zerbrochenen "Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation", in dem die Versammlung des Kaisers und der Reichsstände erstmals 1495 als "Reichstag" bezeichnet worden war. Andererseits knüpfte der neue Reichstag an die Tradition von 1848 an, denn für ihn wurde das damals noch als geradezu"revolutionär" geltende allgemeine, gleiche, direkte und außerdem geheime Wahlrecht (allerdings beschränkt auf die über 25 Jahre alten Männer) eingeführt, wie es ähnlich 1849 von der Frankfurter Nationalversammlung beschlossen worden war. 1871 wurde dann, nach dem siegreichen Krieg gegen Frankreich, an dem sich auch die süddeutschen Staaten beteiligt hatten, aus dem Norddeutschen Bund das Deutsche Reich, der Norddeutsche wurde zum Deutschen Reichstag, Preußens König war nun auch deutscher Kaiser.

    Die Rechte des Reichstags waren eng begrenzt. Er durfte debattieren und wirkte an der Gesetzgebung mit, aber der Kaiser konnte ihn auflösen und Neuwahlen ausschreiben, wenn ihm Beschlüsse mißfielen, und er ernannte und entließ den Reichskanzler; ohne den Reichstag kam allerdings kein Gesetz zustande und der stetig wachsende Reichshaushalt bedurfte der Billigung durch eine parlamentarische Mehrheit. Die Etat-Beratungen im Ausschuß und die oft hitzigen Debatten im Plenum waren darum stets Höhepunkte der Sessionen. Auch mit Anträgen, Anfragen und Interpellationen konnte die Regierungsseite zu Stellungnahmen und Auskünften veranlaßt werden.

    Die anfangs 382 Abgeordneten (nach der Einführung der Reichsverfassung in Elsaß-Lothringen im Jahre 1874 waren es 397) kamen vom 21. März 1871 an zunächst im Preußischen Abgeordnetenhaus am Dönhoffplatz zusammen. Doch schon im April beschlossen die Abgeordneten "die Errichtung eines den Aufgaben des deutschen Reichstags entsprechenden und der Vertretung des deutschen Volkes würdigen Reichstagshauses".

    Zunächst aber war eine Zwischenlösung nötig. Sie wurde schnell in der Leipziger Straße Nr. 4, direkt neben dem Herrenhaus, im Gebäude der Königlichen Porzellanmanufaktur gefunden. Am 16. Oktober 1871, mit dem Beginn der Herbstsession, konnte der Reichstag sein neues Domizil beziehen. Es erwies sich als das langlebigste aller räumlichen Provisorien für den Reichstag. Erst 23 Jahre später zog er am 6. Dezember 1894 in den Monumentalbau am Königsplatz, für dessen Neubau der Reichstag aus der von Frankreich zu zahlenden Kriegsentschädigung 24 Millionen Mark reserviert hatte.


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